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Voraussichtliche Anpassung des Beihilfebemessungssatzes ab 01.01.2023

Artikel 22. Juni 2022

Voraussichtliche Anpassung des Beihilfebemessungssatzes ab 01.01.2023

Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) befindet sich derzeit im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

Mit diesem Gesetz ergeben sich auch Änderungen zu den Beihilfebemessungssätzen von beihilfeberechtigten Personen, welche nach dem 31. Dezember 2012 neu eingestellt wurden.

Es ist beabsichtigt allen beihilfeberechtigten Personen des Landes Baden-Württemberg und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen ab 1. Januar 2023 wieder dieselben Beihilfebemessungssätze zu gewähren, unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung.

Die Umsetzung dieses Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich der Beihilfebemessungssätze und der gegebenenfalls erforderlichen Änderung des Krankenversicherungsumfangs erfolgt in Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und deren Mitgliedsunternehmen. Die Beihilfestelle wird in zeitnahem Anschluss an die Verabschiedung dieses Gesetzes entsprechende Informationen an alle von der Änderung der Beihilfebemessungssätze betroffenen beihilfeberechtigten Personen versenden. Erst mit dieser Information und dem dann für die Private Krankenversicherung beiliegenden Informationsblatt ist eine Kontaktaufnahme mit der privaten Krankenversicherung sinnvoll und zielführend.

Wir bitten daher auch von vorherigen Anfragen zu Bemessungssatzbescheinigungen auf Grund dieser Rechtsänderung für die Zeit ab 1. Januar 2023 abzusehen.