Hintergrund
Die Zahl der beim LBV eingehenden Beihilfeanträge nimmt immer mehr zu. So wurden z. B. im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 ca. 100.000 Anträge mehr von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet. Das ist eine Steigerung von rund 10%. Auch in den kommenden Jahren rechnen wir mit weiter steigenden Eingängen von Beihilfeanträgen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir uns wappnen. Wir führen deshalb das neue BeihilfeAbrechnungsSystem PLUS = BABSY+ ein. Das System BABSY+ wird ab Oktober 2017 schrittweise eingeführt und voraussichtlich ab März 2018 im Einsatz sein.
Was ist BABSY+?
BABSY+ bezeichnet ein elektronisches System, welches die Beihilfebearbeitung unterstützen soll. Der Gesamtprozess besteht aus drei Bereichen:
1. Im 1. Schritt werden Ihre Beihilfeanträge digitalisiert, d. h. Ihre Daten, die bisher manuell von unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern eingegeben wurden, werden nun maschinell ausgelesen und einem elektronischen System zur Weiterverarbeitung übergeben.
2. Damit kann im 2. Schritt das Prüfsystem eine Vorprüfung der Daten mit den eingereichten Rechnungen und Belegen vornehmen.
3. Im Abrechnungssystem erfolgt als 3. Schritt die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfe.
Was ändert sich für mich?
Für Sie ändert sich bei der Antragsstellung Ihrer Beihilfe nichts. Sie können Ihren Beihilfeantrag, wie gewohnt, per Post versenden. Selbstverständlich wird das Verfahren „Beihilfeantrag Online“ in das neue Beihilfeabrechnungssystem BABSY+ integriert, so dass Sie auch weiterhin die Möglichkeit haben, Ihre Anträge über das Kundenportal zu stellen.
Hinweis zu den Bearbeitungszeiten während der Einführung von BABSY+
Mit Beginn der Einführung des Verfahrens, also ab Oktober 2017, kommen viele neue Herausforderungen auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu. Bei aller vorausschauenden Planung unsererseits kann es dennoch vorkommen, dass sich die Bearbeitung der Beihilfeanträge zeitweise, insbesondere im Zeitraum von September bis November 2017, verzögert. Dafür möchten wir schon heute um Ihr Verständnis bitten. Im Endausbau soll das System zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten führen.
Aktueller Antragsvordruck LBV 301
Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass der alte vierseitige Antragsvordruck LBV 301 mit dem neuen System nicht mehr verarbeitet werden kann. Wir bitten Sie deshalb, nur noch den aktuellen doppelseitigen Vordruck LBV 301 (Stand 04/16) zu verwenden.