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Überleitung (kleine) E9 nach E9a ab 01.01.2019

Artikel 28. November 2019

Überleitung (kleine) E9 nach E9a ab 01.01.2019

Die Überleitung in die neue Entgeltgruppe E9a ist im Abrechnungsmonat November 2019 erfolgt. Hierbei kann in bestimmten Fallkonstellationen eine Nachkorrektur von Fehlbeträgen erforderlich sein. Beschäftigte die in die Entgeltgruppe E9a übergeleitet worden sind (siehe Gehaltsmitteilung) und bei denen unter Tabellenentgelt ein negativer Betrag ausgewiesen ist, werden gebeten diesen Umstand an den für sie zuständigen Bearbeiter zu melden (schriftlich oder über das Kundenportal).
Wir werden jede Meldung prüfen und gegebenenfalls, bis zur Richtigstellung, den Fehlbetrag mit einer Abschlagszahlung überbrücken.