Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) gab es in den Jahren 2008 bis 2014 teilweise fehlerhafte Lohnsteueranmeldungen. Lohnsteuerbeträge für einige öffentliche Einrichtungen, für die das LBV im Rahmen einer Vertragspartnerschaft als Dienstleister die Gehaltsabrechnungen vornimmt, sind doppelt angemeldet worden und an verschiedene Finanzämter abgeführt worden. Behörden des Landes sowie Landesbetriebe und deren Beschäftigte sind von den Fehlzahlungen nicht betroffen.
Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Behörden und Landesbetrieben oder von den oben genannten Vertragspartnern sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern ist durch die Doppelzahlungen kein Schaden entstanden. Alle Abrechnungen und Bescheinigungen sind ordnungsgemäß erstellt worden und weisen Lohnsteuerbeträge in korrekter Höhe aus. Die Lohnsteuer wurde im Verhältnis zwischen dem LBV und Finanzämtern doppelt bezahlt, nicht jedoch im Verhältnis Steuerpflichtige bzw. Steuerpflichtiger und LBV.
Wir möchten uns bei Ihnen für ggfs. entstandene Unsicherheiten entschuldigen.
Eine externe Revisionsgruppe untersucht derzeit den gesamten Vorgang. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft werden, ob überzahlte Beträge zurückgefordert werden können.
Für weitere Informationen zu den doppelten Steuerabführungen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung verweisen wir auf die Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 22.02.2018 (abrufbar unter www.fm.baden-wuerttemberg.de).