Auf dem Beihilfeantragsvordruck LBV 301 (Stand 07/19) ist ab sofort in der rechten oberen Ecke ein sogenannter QR-Code aufgedruckt.
Die Änderungen betreffen die Erstellung des Antragsvordrucks LBV 301, dieser muss zukünftig vor dem Ausdruck oder der Speicherung personalisiert werden.
Inhaltlich bleibt der Antragsvorduck unverändert und auch am Ablauf der Antragstellung der Beihilfe ändert sich ansonsten nichts.
Bitte beachten Sie:
Ab sofort ist nur noch der neue Beihilfeantragsvordruck mit QR-Code gültig. Andere Vordrucke sind ungültig und können nicht mehr berücksichtigt werden. Die bis zum 31.08.2019 mit dem alten Antragsvordruck LBV 301 (Stand 04/16) beim LBV eingegangenen Beihilfeanträge werden noch bearbeitet.
Näheres erfahren Sie im Dokument Einführung neuer Beihilfeantragsvordruck.pdf.