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Einkünftegrenze für Ehegattinnen und Ehegatten in der Beihilfe

Artikel 08. Oktober 2020

Einkünftegrenze für Ehegattinnen und Ehegatten in der Beihilfe

Die Landesregierung Baden-Württemberg beabsichtigt in einem derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren die beihilferechtlichen Regelungen zu den Einkünftegrenzen der Ehegattinnen und Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern neu zu fassen. Dabei soll die Einkünftegrenze im Landesbeamtengesetz rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Höhe von 18.000 Euro normiert und ab 1. Januar 2021 auf 20.000 Euro erhöht werden.

Nähere Informationen erfolgen nach Verkündung des Gesetzes mit gesondertem Schreiben an alle beihilfeberechtigten Personen.