Um eine Berücksichtigung von Beiträgen zu einer privaten Kranken-/Pflegeversicherung im Lohnsteuerabzug zu erreichen, mussten Sie in der Vergangenheit eine entsprechende Papierbescheinigung Ihres Versicherungsunternehmens beim LBV einreichen. Ab dem 01.01.2026 werden die Beiträge zu einer privaten Kranken-/Pflegeversicherung nun in der Regel von den Versicherungsgesellschaften an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt und von dort elektronisch den Arbeitgebern zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren zur Verfügung gestellt. Sie brauchen daher ab 2026 grundsätzlich keine separate Papierbescheinigung mehr einreichen.
Derzeit versenden die ersten Versicherungsunternehmen entsprechende Informationsschreiben an ihre Versicherungsnehmer. Das LBV ist aktuell dabei, die Programmierarbeiten für das Abrufverfahren umzusetzen und wird die vom BZSt elektronisch übermittelten Daten automatisch in der Berechnung der Lohnsteuer ab 01.01.2026 berücksichtigen. Sie brauchen insoweit nichts zu unternehmen.
Im Laufe des Herbstes werden wir Ihnen noch weitere Informationen zum neuen Verfahren zur Verfügung stellen. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld, vielen Dank.