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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Eingangsbesoldung: Für die Jahre 2013 bis 2017 wird die Absenkung der Eingangsbesoldung vollständig ausgeglichen

Artikel 23. Januar 2019

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Eingangsbesoldung: Für die Jahre 2013 bis 2017 wird die Absenkung der Eingangsbesoldung vollständig ausgeglichen

Die baden-württembergische Landesregierung hat am 22. Januar 2019 entschieden,  allen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, deren Eingangsbesoldung in den Jahren 2013 bis 2017 abgesenkt war, die Absenkung  auszugleichen. Das Land wird  für die Jahre 2013 und 2014 keine Verjährung geltend machen. Die Nachzahlungen sollen weitestgehend im Laufe des 2. Quartals 2019 überwiesen werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch, sie muss nicht beantragt werden.