Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Eingangsbesoldung: Für die Jahre 2013 bis 2017 wird die Absenkung der Eingangsbesoldung vollständig ausgeglichen
Die baden-württembergische Landesregierung hat am 22. Januar 2019 entschieden, allen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, deren Eingangsbesoldung in den Jahren 2013 bis 2017 abgesenkt war, die Absenkung auszugleichen. Das Land wird für die Jahre 2013 und 2014 keine Verjährung geltend machen. Die Nachzahlungen sollen weitestgehend im Laufe des 2. Quartals 2019 überwiesen werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch, sie muss nicht beantragt werden.