Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Eingangsbesoldung vom Oktober 2018 (veröffentlicht am 28. November 2018) ist die Regelung des Landes nichtig. Die Prüfung der Auswirkungen des Beschlusses läuft noch, das Land ist um eine möglichst schnelle Lösung bemüht. Den betroffenen Landesbeamtinnen und Landesbeamten, Richterinnen und Richtern wird aus dem bevorstehenden Jahreswechsel kein Nachteil in Bezug auf ihre Ansprüche entstehen. Das Land wird sich nicht auf eine Verjährung der Ansprüche aus 2015 berufen. Daher ist es nicht notwendig, vor Jahresablauf Anträge auf Auszahlung zu stellen.
Wir bitten weiterhin um Geduld bis zur endgültigen Klärung. Wir werden zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.