Mit dem im Jahr 2018 verabschiedeten Familienentlastungsgesetz wurden für die Jahre 2019 und 2020 Einkommensteuer-Entlastungen beschlossen.
Hiernach erhöht sich zum 01.01.2020 der steuerliche Grundfreibetrag für das Jahr 2020 von bisher 9.168 € auf 9.408 € (jährlich). Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich für jeden Elternteil von 2.490 € auf 2.586 € (insgesamt also 5.172 €, einschließlich Betreuungsfreibetrag dann 7.812 €, jährlich).
Die Erhöhung des Grundfreibetrags bzw. des Kinderfreibetrags für das Jahr 2020 ist ab der laufenden Gehaltsabrechnung für Januar 2020 berücksichtigt.