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FAQs: Kurzarbeit bei den Staatstheatern

Artikel 03. November 2020

FAQs: Kurzarbeit bei den Staatstheatern

Im Juli 2020 wurde für die Landesbeschäftigten an den Staatstheatern die tarifvertragliche Möglichkeit zur Kurzarbeit geschaffen. Eine Neuerung auch für das LBV. Als Serviceleistung bieten wir Ihnen auf unserer Website unter Service / Fachliche Themen / Arbeitnehmer/Kurzarbeit bei den Staatstheatern Antworten auf die in diesem Zusammenhang am häufigsten gestellten Fragen.

Nützliche Hinweise finden Sie auch auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter dem Stichwort Kurzarbeit, insbesondere im Merkblatt Kurzarbeitergeld. Dort können Sie auch Spezialthemen nachlesen, z.B. wie sich ein Nebenjob auf den Anspruch auf Kurzarbeitergeld auswirkt.