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Finanzielle Entlastungen für Bezügeempfängerinnen und -empfänger

Artikel 30. Mai 2022

Finanzielle Entlastungen für Bezügeempfängerinnen und -empfänger

Erhöhung Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Energiepreispauschale und das 9-Euro-Ticket - Der Bundesgesetzgeber hat in jüngster Vergangenheit verschiedene finanzielle Entlastungen verabschiedet, welche zum Teil auch Auswirkungen auf die Bezügeabrechnung durch das LBV haben. Hierüber möchten wir Sie in aller Kürze informieren.


1. Erhöhung Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurden der Grundfreibetrag von 9.984 € auf 10.347 € und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € auf 1.200 € rückwirkend ab Januar 2022 erhöht.

Das LBV wird die erhöhten Beträge automatisch ab der Bezügeabrechnung im Juni 2022 (Bezügemitteilung Juni für Entgeltempfängerinnen und -empfänger bzw. Juli für Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) rückwirkend berücksichtigen. Der Druck und Versand der Gehalts-mitteilungen wird sukzessive bis zur zweiten Juliwoche erfolgen.


2. Auszahlung einer Energiepreispauschale im September 2022

Weiterhin wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz eine einmalige Energiepreispauschale i.H.v. 300 € für aktiv tätige Erwerbspersonen (Versorgungsempfängerinnen und -empfänger haben demnach keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale) beschlossen.
 
Die Auszahlung dieser Energiepreispauschale erfolgt durch das LBV an zum 01.09.2022 aktive Beschäftigte mit der Bezügeabrechnung im September 2022 (Bezügemitteilung September für Entgeltempfängerinnen und -empfänger bzw. Oktober für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger).


3. Einführung 9-Euro-Ticket

Zudem wurde die Einführung des 9-Euro-Tickets für die Monate Juni, Juli und August 2022 beschlossen. Das 9-Euro-Ticket gilt deutschlandweit in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. Also nicht im ICE oder IC und immer in der 2. Klasse. Der Preis eines Monatstickets reduziert sich in den drei Monaten auf je 9 €. Ob bereits direkt der niedrigere Preis abgebucht wird oder eine Erstattung erfolgt, variiert je nach Verkehrsverbund.

Das LBV stellt bei dem zuschussberechtigten Personenkreis den Zuschuss für das JobTicket BW in Höhe von 25 € bis einschließlich August 2022 maschinell auf 9 € um; bei den Besoldungsempfängerinnen und -empfängern wird dies bei der Bezügemitteilung Juli zu einer Verrechnung führen. Eine Meldung an uns ist daher nicht nötig. Ab September 2022 wird der Zuschuss zum JobTicket wieder wie gewohnt ausbezahlt.

Ausgenommen sind zuschussberechtigte Personen, die im Besitz eines Tickets der Stadtwerke Konstanz GmbH Fährbetriebe und Katamaran Reederei Bodensee GmbH sind. Diese gehören nicht dem ÖPNV an.

Ebenso erhalten Personen mit einem Fernverkehrsticket nach wie vor einen Zuschuss zum Jobticket von 25 €.