Mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zum 01.12.2022 angepasst werden. Der Gesetzentwurf sieht eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung vor. Zudem sollen bestimmte Ämter des gehobenen und mittleren Dienstes angehoben und die Erfahrungsstufen neu strukturiert werden. Geplant sind weiterhin Erhöhungen kinderbezogener Familienzuschläge. Auch sollen Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes getroffen werden.
Im Beihilfebereich soll die zumutbare Eigenvorsorge an das bis zum 31. Dezember 2012 geltende Niveau angepasst werden und weitere Änderungen erfolgen, welche konkrete krankheitsbedingte Aufwendungen betreffen.
Sie können den Gesetzesentwurf im Beteiligungsportal einsehen:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/
Wir bitten um Verständnis, dass das LBV darüber hinaus derzeit keine Informationen zum Stand und weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens geben kann.