Mit dem Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Baden-Württemberg und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg soll unter anderem den beamtenrechtlichen Versorgungsempfängerinnen und -empfängern sowie den Alters- und Hinterbliebenengeldempfängerinnen und -empfängern des Landes Baden-Württemberg eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gewährt werden.
Unter dem Vorbehalt ihrer gesetzlichen Regelung wird die Energiepreispauschale bereits ab dem 30. Dezember 2022 im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung nach Maßgabe des Gesetzentwurfs ausgezahlt werden. Das LBV wird mit der nächsten Bezügemitteilung (01/23) weitere Informationen zur Verfügung stellen. Wir bitten um Verständnis, dass das LBV darüber hinaus derzeit keine Informationen zum Stand und weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens geben kann.
Gesetzentwurf zur Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Baden-Württemberg