„Ihre Karte ist defekt, bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse eine neue Karte ausstellen“ – diese Mitteilung erhalten Heilfürsorgeberechtigte teilweise am Empfang der (Zahn-) Arztpraxis, wenn ihre Krankenversichertenkarte von einer Praxismitarbeiterin / einem Praxismitarbeiter in das Praxisverwaltungssystem eingelesen wird. In den allermeisten Fällen ist die Krankenversichertenkarte aber nicht defekt und muss deshalb auch nicht ausgetauscht werden.
Diese Praxen sind häufig bereits an die Telematikinfrastruktur angebunden, die für alle Praxen ab dem Jahr 2019 zur Pflicht wird. Alle Vertrags(zahn-)arztpraxen sind ab dem 01.01.2019 verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Dabei werden beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in das Praxisverwaltungssystem die Versichertendaten online geprüft und ggf. auch aktualisiert. Das VSDM funktioniert aber nur beim Einsatz einer elektronischen Gesundheitskarte.
Alle gesetzlich Versicherten verfügen seit dem Jahr 2015 über eine solche elektronische Gesundheitskarte und können ausschließlich mit dieser den Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen. Die Krankenversichertenkarte, die von diesem Personenkreis bis zum 31.12.2014 eingesetzt wurde, wird nicht mehr akzeptiert.
Patienten sonstiger Kostenträger wie der Heilfürsorge dürfen hingegen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen keine elektronischen Gesundheitskarten erhalten; dieser Personenkreis ist nach wie vor mit der Krankenversichertenkarte ausgestattet. Die technischen Gegebenheiten der Krankenversichertenkarte ermöglichen im Gegensatz zur elektronischen Gesundheitskarte keine Online-Prüfung, weshalb für Patienten sonstiger Kostenträger wie der Heilfürsorge das VSDM auch nicht gilt. Wird die Krankenversichertenkarte eines Heilfürsorgeberechtigten dennoch (versehentlich) mit Online-Prüfung eingelesen, erzeugt sie u.a. die Fehlermeldung „Karte defekt“ oder „Karte korrupt“.
Wenn Sie die vermeintlich „defekte“ Karte ersetzen lassen und bei der Heilfürsorgestelle eine neue Krankenversichertenkarte anfordern, wird das bestehende Problem nicht beseitigt. Es wird vielmehr beim nächsten Besuch in dieser Praxis wieder auftreten. Bitte sprechen Sie deshalb die Praxismitarbeiterinnen / die Praxismitarbeiter darauf an und weisen noch einmal darauf hin, dass für sonstige Kostenträger wie der Heilfürsorge laut den Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kein VSDM, d.h. keine Online-Prüfung durchzuführen ist. Ohne diese kann die Krankenversichertenkarte auch in Kartenlesegeräte der neuesten Generation meist problemlos eingelesen werden.