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Informationen zu den Online Services während des Ausfalls des Kundenportals

Artikel 09. Januar 2018

Informationen zu den Online Services während des Ausfalls des Kundenportals

JobTicket BW
Die Beantragung eines JobTicket BW für den Monat Februar ist derzeit nicht möglich. Wir bitten Sie, sich zunächst ein Ticket für den Monat Februar bei Ihrem Verkehrsverbund zu beschaffen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall zusätzlich unter jobticketbw@lbv.bwl.de, damit Ihnen ggfls. entstehende Nachteile ausgeglichen werden können. Die Beantragung des JobTicket BW für den Monat März und später wird wieder Online über das Kundenportal möglich sein.

DRIVE-BW / Dienstreisemanagement
Dienstreisende können auch während der Ausfallzeit des Kundenportals ihre Reisekosten abrechnen. Wir werden daher die Abrechnung der Reisekosten in Papierform zulassen. Bitte verwenden Sie die auf der Homepage vorgehaltenen Vordrucke für die Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen (LBV 1201ff.). Bei den Dienstreisen, die bereits über DRIVE-BW beantragt und genehmigt wurden, liegt uns die Genehmigung elektronisch vor. In diesen Fällen muss bei der Abrechnung der Reisekosten die Genehmigung nicht zusätzlich in Papierform vorgelegt werden.

Bei Dienstreisen, für die eine Genehmigung eingeholt werden muss, ist den Beschäftigten mitzuteilen, wie das schriftliche Genehmigungsverfahren im jeweiligen Ressort konkret erfolgen soll.

Beihilfe online
Beihilfeanträge können übergangsweise leider nur in Papierform bei uns eingereicht werden. Bitte verwenden Sie dafür den aktuellen Antragsvordruck (LBV 301 oder LBV 301_Anlage).

Die Beihilfeanträge, die Sie, bevor die Online-Services aus Sicherheitsgründen vorübergehend abgeschaltet wurden, noch über das Kundenportal gestellt haben, sind bei uns eingegangen und werden wie üblich bearbeitet.

Kundenmitteilungen an das LBV
Informationen oder Nachrichten an uns (z.B. Kontoverbindungsänderungen), die bisher über die „Nachricht senden“-Funktion des Kundenportals verschickt wurden, können derzeit ausschließlich schriftlich oder per Fax übermittelt werden.

Keine Nachteile bei Verzicht auf Papierform
Kunden, die allgemein auf die Zusendung von Informationen (z.B. Bezügemitteilungen) und Bescheiden des LBV in Papierform verzichtet haben, wird versichert, dass keine Informationen oder Bescheide verloren gehen. Sie werden den Betroffenen wieder elektronisch zur Verfügung stehen, sobald das Kundenportal wieder gestartet wird. Fristen beginnen erst mit der Möglichkeit des Zugriffs auf das Kundenportal. Sofern in der Übergangszeit im Einzelfall ein Versand per Papier benötigt wird, können die Betroffenen diesen jederzeit bei ihrem zuständigen Arbeitsgebiet des LBV anfordern.