Die zur Überprüfung der Lohnsteuerzahlungen eingesetzte Revisionsgruppe hat weitere Fehler bei der Abführung der Lohnsteuer festgestellt. Bediensteten des Landes Baden-Württemberg oder öffentlicher Einrichtungen, für die das LBV die Lohnabwicklung übernimmt, ist dabei kein Schaden entstanden.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 15. März 2018.