Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 2. März 2019 auf die Erhöhung der Entgelte der Tarifbeschäftigten in drei Schritten geeinigt. Zum 01.01.2021 erfolgt der dritte Erhöhungsschritt.
Demnach steigen die Tabellenentgelte zum 1. Januar 2021
- in den Stufen 2 bis 6 um 1,29 Prozent und
- in der Stufe 1 um 1,8 Prozent,
mindestens jedoch um 50 Euro (bezogen auf eine Vollbeschäftigung).
Die Tabellenwerte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle) sowie des Pflegepersonals (KR-Tabelle) erhöhen sich ab 1. Januar 2021 um 1,29 Prozent.