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Infos Ihrer Familienkasse: Prüfung Zweitausbildung

Artikel 12. Februar 2020

Infos Ihrer Familienkasse: Prüfung Zweitausbildung

Sie erhalten von uns Post, wenn Ihr Kind

  •  bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung / Erststudium hat,
  •  eine weitere Ausbildung / Studium absolviert hat bzw. derzeit absolviert und
  •  bei der Zahlung des Kindergeldes im abgelaufenen Kalenderjahr (ggf. auch nur für einzelne/wenige Monate) berücksichtigt wurde bzw. laufend noch berücksichtigt wird.

Warum müssen wir Sie anschreiben?

Es handelt sich um eine jährliche Überprüfungsaktion zur abschließenden Feststellung des Kindergeldanspruch bei Kindern mit abgeschlossener Berufsausbildung / Erststudium.

Was müssen Sie tun?

Bitte legen Sie uns nach Erhalt des Anforderungsschreibens die Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes (Vordruck 5d) ausgefüllt und unterschrieben – von Ihnen und Ihrem Kind – vor. Bitte denken Sie daran erforderliche Nachweise beizufügen.
 Erhalt de