Aufgrund von Jahresabschlüssen, die haushaltsrechtlich bei allen Behörden und Landesbetrieben notwendig sind, werden im Zeitraum 20.12.2024 bis 02.01.2025 keine täglichen Zahlungen durch das LBV angewiesen. Das heißt, auch Beihilfezahlungen die unsere Sachbearbeitenden beauftragen, werden aufgrund der Bankarbeitstage frühestens ab dem 07.01. auf Ihrem Konto eingehen.
Ihre Bezüge erhalten Sie selbstverständlich regulär am letzten Werktag im Dezember.
Wir bitten um Ihr Verständnis.