Bitte beachten Sie, dass der kinderbezogene Familienzuschlag nur gezahlt werden kann, wenn dem Bereich für kinderbezogene Leistungen eine Meldung der zuständigen Familienkasse über die Zahlung von Kindergeld vorliegt. Mit der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erfolgt der Austausch einmal im Monat auf elektronischem Weg.
Nach dem Eingang der Meldungen erfolgt die weitere Bearbeitung so schnell wie möglich.
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.