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Kindergeld: Wie geht es nach dem Schulabschluss weiter?

Artikel 26. Mai 2021

Kindergeld: Wie geht es nach dem Schulabschluss weiter?

Das Schuljahresende naht und für einige Kinder bedeutet dies, dass die schulische Ausbildung zunächst abgeschlossen ist. Wir möchten Ihnen nachstehend Hinweise geben, wie Sie Ihren weiteren Anspruch auf Kindergeld rechtzeitig geltend machen und welche Unterlagen wir hierzu von Ihnen benötigen.

Sie erhalten von uns für die Kinder Post, die derzeit bei der Zahlung des Kindergeldes berücksichtigt werden und bei denen ein vorläufiger Wegfall der Zahlung zum Schuljahresende (31.07.) hinterlegt ist. Nach Erhalt unseres maschinellen Anforderungsschreibens mit der Wegfallankündigung zum 01.08. senden Sie uns bitte den Vordruck LBV KG 20 ausgefüllt und unterschrieben zu oder teilen Sie uns schriftlich die Ausbildungsabsichten Ihres Kindes mit. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt (noch) keine Nachweise vorlegen können, reichen Sie diese bitte nach.

Nachfolgend erhalten Sie eine Aufstellung der häufigsten Fallgestaltungen und der erforderlichen Nachweise für den Bezug von Kindergeld:

  • Studienplatzzusage: 
    Bitte legen Sie uns zu gegebener Zeit eine Immatrikulationsbescheinigung vor, aus der das Studienfach und die Semesteranzahl ersichtlich sind. 
     
  • Studienplatzabsage:
    Bitte legen Sie uns unverzüglich den vollständigen Ablehnungsbescheid und eine Erklärung des Kindes über dessen Berufsziel und weitere Ausbildungsabsichten vor. 
     
  • Beginn einer betrieblichen Ausbildung:
    Bitte übersenden Sie uns einen Nachweis über den tatsächlichen Beginn der betrieblichen Ausbildung, z.B. den Vordruck KG 5d, den Sie unter der Rubrik „Vordrucke“ auf unserer Homepage finden, eine Gehaltsmitteilung (die Höhe des Gehalts kann selbstverständlich geschwärzt werden) oder ähnliches. 
     
  • Beginn eines Freiwilligendienstes (z.B. FSJ, FÖJ o.ä.):
    Beginnt Ihr Kind einen Freiwilligendienst, benötigen wir zu Beginn einen Nachweis, aus dem Art und Dauer des Dienstes sowie der Träger ersichtlich sind.

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Merkblatt Kindergeld (KG2) unter der Rubrik Vordrucke oder auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.de.