Ab dem 29.07.2020 können Sie im Kundenportal unter „Beihilfeantrag Online“ wieder Ihren online gestellten Beihilfeantrag (BHO) sowie die dazugehörigen Belege einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Anzeige des Beihilfestatus (z.B. Antrag eingegangen) und die Anzeige des BHO nicht zeitgleich erfolgen. Die Statusinformation erfolgt mit dem Absenden des BHO im Kundenportal. Die Dokumente des BHO können dagegen erst angezeigt werden, wenn er in der elektronischen Akte abgelegt wurde. Dies dauert in der Regel drei Arbeitstage.
Für eine bessere Übersichtlichkeit sind die Dokumente einzeln aufgeführt. Soweit möglich sind auch die Rechnungsbeträge angegeben.
Anzeige des Beihilfebescheids
Alle ab dem 29.07.2020 erstellten Beihilfebescheide werden nun auch als „Beihilfebescheid“ in der Nachrichtenüberschrift bezeichnet (bisher „Akte“).
Beihilfebescheide, die vor dem 29.07.2020 erstellt wurden, werden in der Nachricht künftig als „Beihilfeantrag , 1 Dok.“ mit dem Zusatz „Vorgang zum Beihilfeantrag vom…“ angezeigt.