Beamtinnen und Beamte bis Besoldungsgruppe A 10 haben mit den Bezügen für den Monat Dezember 2022 eine Nachzahlung aufgrund des BVAnp-ÄG 2022 erhalten. Ebenso haben die Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern eine Nachzahlung erhalten.
Allgemeine Informationen zum BVAnp-ÄG 2022 einschließlich der Nachzahlungen können Sie dem der Bezügemitteilung für Dezember 2022 beigefügten Infoschreiben entnehmen.
Die Orientierungshilfe zum Nachvollziehen der Höhe der Nachzahlung für die Jahre ab 2020.pdf soll Ihnen eine Hilfestellung geben, um die betragsmäßige Zusammensetzung des Nachzahlungsbetrags (brutto) im Einzelnen nachvollziehen zu können. Wir bitten Sie, von entsprechenden Einzelanfragen an das LBV zunächst abzusehen.