Asset-Herausgeber

Neu: Beihilfe-App erleichtert Einreichen von Rechnungen und Rezepten

Artikel 11. August 2021

Neu: Beihilfe-App erleichtert Einreichen von Rechnungen und Rezepten

Ab dem 11. August 2021 steht den Beihilfeberechtigten des Landes Baden-Württemberg mit der App „Beihilfe BW“ ein neuer Service des LBV zur Verfügung: Rezepte, Rechnungen von Ärzten oder Pflegeheimen sowie andere Krankheits- und Pflegekosten können per Smartphone oder Tablet digital erfasst und direkt an die Beihilfestelle des LBV übermittelt werden. Mit der Einführung der Beihilfe-App möchte das LBV seinen Kundenservice weiter verbessern und modernisieren. Für Kundinnen und Kunden wird die Antragstellung auf diesem Weg zudem einfacher und schneller.


Wie funktioniert die Antragsstellung per Beihilfe-App?
Nach der Anmeldung in der App muss der Antragssteller seine Belege lediglich abfotografieren und an das LBV senden. Weitere Angaben, die z.B. bei der Verwendung des Papierantrags oder beim „Beihilfeantrag Online“ im Kundenportal notwendig sind, entfallen. Beim Einreichen des App-Antrags wird automatisch ein Vorblatt generiert, auf dem alle notwendigen Informationen enthalten sind.


Welche Voraussetzungen gibt es, um die App nutzen zu können?
Ein Beihilfeanspruch gegenüber dem Land Baden-Württemberg und ein Zugang zum Kundenportal des LBV sind Voraussetzung, um die mobile Anwendung nutzen zu können. (Wie Sie sich für die Nutzung des Kundenportals registrieren, können Sie auf der Seite Kundenportal (landbw.de) nachlesen.) Über den App Store von Apple oder den Google Play Store kann die Beihilfe-App heruntergeladen und installiert werden. Die Anmeldung in der App erfolgt anschließend mit den Zugangsdaten für das Kundenportal.
 

                   Google Play Store (Android) App Store (iOS)
QR-Code

 

 

Link https://play.google.com/store/apps/details?id=sinc.cases.beihilfe.bawu https://apps.apple.com/us/app/beihilfe-bw/id1548703922

 

Technische Voraussetzung für die Nutzung der App ist, dass Ihr mobiles Endgerät und das darauf installierte Betriebssystem mit der App kompatibel sind sowie eine Fotofunktion mit einer Auflösung von mindestens 4,7 Megapixel zur Verfügung steht. Aktuell werden die Betriebssysteme Android ab der Version 8 sowie iOS ab Version 13 unterstützt. Ältere Betriebssystem-Versionen unterstützen die in Baden-Württemberg genutzten erweiterten Sicherheitsfunktionalitäten der App „Beihilfe BW“ nicht und sollten nicht verwendet werden.


Bei einer Antragstellung per App bitten wir Sie, den Beihilfebescheid zeitnah nach Erhalt einer Benachrichtigung über die Bereitstellung an die von Ihnen im Kundenportal des LBV unter "Kontakt" hinterlegte E-Mail-Adresse abzurufen. Sollten Sie noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, bitten wir darum, dies schnellstmöglich nachzuholen. Sie erhalten keinen Beihilfebescheid in Papierform.


In welchen Fällen kann die App nicht genutzt werden?
Die Beihilfe kann nur dann per App beantragt werden, wenn sich seit der letzten Antragstellung keine beihilferelevanten Sachverhalte (z.B. Änderungen beim Versicherungsschutz, Anzahl zu berücksichtigender Kinder,...) geändert haben. Änderungen beihilferelevanter Sachverhalte können nur über das Kundenportal oder schriftlich vorgenommen werden.


Bitte nutzen Sie die App zudem nur zur Antragstellung auf Beihilfe. Für die Übermittlung sonstigen Schriftverkehrs, der nicht unmittelbar mit der Erstattung von Krankheitskosten zusammenhängt (z.B. Adressänderung, Änderung der Bankverbindung, Kindergeldnachweise…), nutzen Sie bitte das Kundenportal oder den Postweg. 


Wo finde ich weitere Informationen zur App?
Weitere Informationen zur neuen Beihilfe-App entnehmen Sie bitte unseren technischen und fachlichen FAQs, den Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung, die Sie auf der Seite "Beihilfe BW" - Die Beihilfe-App des LBV (landbw.de) finden.


Mit weiteren Fragen rund um die Beihilfe-App wenden Sie sich gerne an: BHO-App-Anfragen@lbv.bwl.de oder während der Einführungsphase auch per Telefon an 0711 3426-3702.


Hinweis für Beta-Tester
Falls Sie die App bereits während der Beta-Testphase (im Juli 2021) heruntergeladen haben, bitten wir Sie, die Anwendung zu deinstallieren und über den Google Play Store oder den App Store von Apple neu zu installieren. Nur so erhalten Sie auch künftig alle Sicherheitsupdates. Ihre in der Antragsübersicht dargestellten Anträge bleiben erhalten.

Die App "Beihilfe BW" im Google Play Store.