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Neu: Individueller Stufenaufstieg auf Gehaltsmitteilung

Artikel 22. Juli 2020

Neu: Individueller Stufenaufstieg auf Gehaltsmitteilung

Für angestellte Beschäftigte ist künftig der individuelle voraussichtliche Stufenaufstieg auf der Gehaltsmitteilung vermerkt.  Bislang fand sich dort das voraussichtliche Datum des Stufenaufstiegs ohne Berücksichtigung von manuellen Berechnungen. Der Zeitpunkt des individuellen voraussichtlichen Stufenaufstiegs wird gleichzeitig auch in den Personalverwaltungssystemen angezeigt. Die Umstellung erfolgt mit Ihrer nächsten Gehaltsmitteilung.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an Ihre entgeltbearbeitende Person, die Sie auf Ihrer Gehaltsmitteilung oben rechts finden.