Der Versorgungsrechner des LBV überprüft ab sofort bei Nutzerinnen und Nutzern ab dem 65. Lebensjahr (Vollzugsdienst: 60. Lebensjahr) auch die Erfüllung von 45 Dienstjahren, das heißt, ob bei dem Bediensteten die Voraussetzungen für den Wegfall der Minderung bei Eintritt in den Ruhestand vor der gesetzlichen Altersgrenze vorliegen.
Des Weiteren steht der Versorgungsrechner jetzt auch Personen zur Verfügung, die über die gesetzliche Altersgrenze hinaus freiwillige Weiterarbeit leisten.
Der Versorgungsrechner ist über das LBV-Kundenportal aufzurufen. Zur Verfügung steht er allen Beamtinnen und Beamten mit aktiver 6-er Personalnummer, bei denen ein sogenanntes Versorgungskonto angelegt ist.