Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Baden-Württemberg und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg soll unter anderem den beamtenrechtlichen Versorgungsempfängerinnen und -empfängern sowie den Alters- und Hinterbliebenengeldempfängerinnen und -empfängern des Landes Baden-Württemberg eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gewährt werden.
Unter dem Vorbehalt ihrer gesetzlichen Regelung wird die Energiepreispauschale bereits ab dem 30. Dezember 2022 im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung nach Maßgabe des Gesetzentwurfs ausgezahlt werden.
Mit der Bezügemitteilung für Januar 2023 (01/23) haben wir Ihnen diesbezüglich ein Hinweisblatt mit Informationen zur Energiepreispauschale zukommen lassen. Für auftretende Fragen wurden außerdem weitere Informationen (FAQs).pdf zusammengestellt.
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