Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022)
Der Landtag von Baden-Württemberg hat das BVAnp-ÄG 2022.pdf am 09.11.2022 beschlossen. Die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen treten überwiegend zum 01.12.2022 in Kraft.
Mit dem Gesetz werden u.a. die Dienst- und Versorgungsbezüge der Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zum 01.12.2022 angepasst. Das Gesetz sieht dabei eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des letzten Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Besoldung und Versorgung vor. Zudem werden das Eingangsamt des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppen A 9 und A 10 sowie bestimmte Ämter des mittleren Dienstes angehoben und die Erfahrungsstufen neu strukturiert. Neu eingeführt werden Erhöhungsbeträge zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen sowie einmalig Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Die gesetzlichen Änderungen werden von Amts wegen umgesetzt. Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger erhalten mit ihrer Gehaltsmitteilung für Dezember 2022 eine ausführliche Mitteilung zu den Änderungen. Wir bitten darum, für Rückfragen im Einzelfall das Kundenportal zu nutzen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Bezügemitteilung und den Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 haben, die Sie nicht bereits mit der Hilfe der Infobeilage zur Bezügemitteilung für Dezember 2022 beantworten konnten, finden Sie in FAQs BVAnp-ÄG 2022.pdf weitere Hilfe.