Für die Musiker und Mitglieder des Württembergischen und des Badischen Staatstheaters werden gemäß des Neunten Tarifvertrags vom 1. März 2022 zur Durchführung des § 19 TVK vom 1. Oktober 2019 und des Elften Tarifvertrags vom 1. März 2022 zur Durchführung des § 12a NV Bühne vom 15. Oktober 2002 die Vergütungen und Gagen ab dem 1. Dezember 2022 erhöht. Die Erhöhungen werden weitestgehend automatisch angepasst.