Zur Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes verweisen wir auf die Pressemitteilung des Finanzministeriums. Zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes verweisen wir auf diese Pressemitteilung des Finanzministeriums. Nähere Informationen zum Umsetzungszeitpunkt des Ergebnisses durch das LBV erfolgen zu gegebener Zeit.