Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 09. Dezember 2023 auf die Erhöhung der Entgelte der Tarifbeschäftigten geeinigt. Demnach erhöhen sich die Tabellenentgelte zum 01. November 2024 um 200 Euro (bei Vollbeschäftigung).
Die Entgelte für die unter den TVA-L BBiG und den TVA-L Pflege fallenden Auszubildenden, sowie für die unter den TV Prakt-L fallenden Praktikanten werden ab 01.11.2024 um einen Festbetrag von 100 Euro (bei Vollbeschäftigung) erhöht.
Da die Änderungstarifverträge noch nicht unterzeichnet sind, erfolgt die Auszahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Auf den Wegfall der Bereicherung können Sie sich in diesem Fall nicht berufen.