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Hinweis: Gehaltsmitteilung nur bei Änderung der Bezüge

Artikel 08. September 2021

Hinweis: Gehaltsmitteilung nur bei Änderung der Bezüge

Erstmalig erhalten Sie Ihre Gehaltsmitteilung, nachdem uns alle zur Auszahlung notwendigen Unterlagen von Ihnen und Ihrer Dienststelle rechtzeitig zum monatlichen Abrechnungslauf (i.d.R. in der Mitte eines jeden Monats) vorliegen. 

Weitere Gehaltsmitteilungen erhalten Sie nur dann, wenn sich gegenüber dem letzten Abrechnungsmonat Änderungen der Brutto- oder Nettobezüge ergeben haben. Die Gehaltsmitteilung gilt demzufolge auch für die folgenden Monate, bis eine neue Mitteilung erstellt wird. 

Auf der Rückseite wird unter dem Punkt „Darstellung der Bezüge“ auf diesen Umstand hingewiesen. Ein durchgehender Nachweis ist mittels der auf jeder Gehaltsmitteilung rechts oben ausgewiesenen Mitteilungsnummer möglich.