Asset-Herausgeber

Neues Personal, steigende Antragszahlen: Rückblick und Ausblick auf Entwicklungen in der Beihilfe

Artikel 17. April 2025

Neues Personal, steigende Antragszahlen: Rückblick und Ausblick auf Entwicklungen in der Beihilfe

In unserem LBV-Newsletter haben wir Sie regelmäßig über die Herausforderungen und getroffenen Maßnahmen in unserer Beihilfeabteilung informiert. Diese Informationen möchten wir nun aktualisieren und Ihnen Einblick in die neuen Entwicklungen im Landesamt geben. 

1. Neues Personal

Im Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 wurden 62 neue Stellen für die Beihilfe ausgewiesen, die dringend notwendig waren: Auf das Jahr 2025 entfallen 30 Stellen, im nächsten Jahr kann das Personal dann um 32 weitere Personen aufgestockt werden. Die Stellen für 2025 konnten wir bereits besetzen und die Abteilung arbeitet das neue Personal aktuell ein

Um flexibel einsetzbar zu sein, durchlaufen die neuen Kolleginnen und Kollegen alle Bereiche der Abteilung, lernen umfangreiches Recht und verschiedene Anwendungen und Bearbeitungsprogramme im LBV kennen. Aus diesem Grund wird die Einarbeitung mehrere Monate in Anspruch nehmen. Auch für das Lehrarbeitsgebiet ist die Einarbeitung einer so großen Zahl neuer Mitarbeitenden eine ungewohnte Aufgabe und erfordert einen intensiven Wissenstransfer in der Abteilung.

Was bedeutet das für Ihre Beihilfeanträge?

Das zusätzliche Personal wird sich nach der Einarbeitungszeit positiv auf die Rückstände und Bearbeitungszeiten auswirken. Gleichzeitig hängt die Effektivität der Stellen maßgeblich von der Entwicklung der Gesamtzahl an Beihilfeanträgen und Belegen ab. Im Jahr 2024 haben wir über zwei Millionen Beihilfeanträge und mehr als elf Millionen Belege bearbeitet. Diese Zahlen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich stark gestiegen: In den letzten drei Jahren haben wir stets eine Steigerungsrate von Beihilfeanträgen zwischen 11% und 16% gesehen. Auch die Zahl an Belegen nahm in diesem Zeitraum jedes Jahr zu.  Der vermeintliche Vorsprung durch das gewonnene Personal steht daher unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Antrags- und Belegzahlen. 

2. Neue Abschlagszahlungen

Im Oktober 2024 hat das LBV eine technische Neuerung eingeführt, damit Beihilfeberechtigte auch bei langen Wartezeiten weniger finanziell belastet werden: Unter bestimmten Voraussetzungen leistet das Landesamt seitdem eine „qualifizierte Abschlagszahlung“. Diese muss nicht extra beantragt werden, sondern erfolgt automatisch und vollmaschinell, sofern der Beihilfeantrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Mittlerweile ist der qualifizierte Abschlag ein erfolgreiches Instrument, um finanzielle Belastungen unserer Kundinnen und Kunden abzufedern: Rund 1.200 solcher Abschlagszahlungen zahlen wir durchschnittlich pro Arbeitstag aus; die Abschläge betragen im Durchschnitt mehrere hundert Euro.

Ebenfalls seit Oktober 2024 bietet das LBV von Amts wegen sogenannte „stationäre Pflegeabschläge“. Dabei gewähren wir Abschlagszahlungen für einen Zeitraum von sechs Monaten zu stationärer Pflege in einem Pflegeheim. Das Abschlagsverfahren führt zu einer Entlastung für die beihilfeberechtigten Personen, die statt bisher monatlich nur noch alle sechs Monate einen Beihilfeantrag für die Erstattung von stationären Pflegeheimrechnungen einreichen müssen.

Zudem wurden weitere technische Optimierungen am System vorgenommen, um den manuellen Aufwand im Bearbeitungsprozess zu reduzieren.

Alle genannten Maßnahmen werden vom Landesamt eng begleitet und kontinuierlich evaluiert. Unser Ziel ist und bleibt es, den Beihilfeberechtigten des Landes den bestmöglichen Service zu bieten und unsere Prozesse laufend weiter zu optimieren.