Das Land Baden-Württemberg wird als das erste Bundesland seinen Beamtinnen und Beamten alle fünf Jahre - erstmals zum Stichtag 01.01.2017 - eine turnusmäßige Versorgungsauskunft erteilen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Das Land Baden-Württemberg wird als das erste Bundesland seinen Beamtinnen und Beamten alle fünf Jahre - erstmals zum Stichtag 01.01.2017 - eine turnusmäßige Versorgungsauskunft erteilen.
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