Allgemeiner Stufenaufstieg zum 01.11.2008
Alle Beschäftigten, die aus dem Geltungsbereich des BAT in das neue Tarifrecht übergeleitet und einer ihrem Vergleichsentgelt individuellen Zwischenstufe zugeordnet wurden, steigen zum 01. November 2008 in die jeweils nächst höhere reguläre Stufe ihrer Entgeltgruppe auf. Dies gilt nicht für Beschäftigte, die bereits nach einer festen Tabellenstufe Bezüge erhalten (z.B. weil sie zwischenzeitlich höhergruppiert wurden). Weiterhin ergibt sich keine Änderung für Beschäftigte, die bei der Überleitung bereits einer individuellen Endstufe in ihrer Entgeltgruppe zugeordnet waren.