Besonderheit bei der Lohnsteuerberechnung im Dezember 2011 und Januar 2012
Als Maßnahme zur Steuerentlastung im Jahr 2011 wurde zu Beginn des Jahres die Erhöhung der Arbeitnehmer-Werbungskostenpauschale von (jährlich) 920 Euro auf 1.000 Euro beschlossen. Die Besonderheit an diesem Beschluss war, dass diese Entlastung nicht bereits bei der Steuerberechnung im Laufe des Jahres 2011 zu berücksichtigen war, sondern einmalig in einer... Lesen