Die Bezüge für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 werden ab 01.03.2012 bzw. für die übrigen Besoldungsgruppen ab 01.08.2012 um 1,2% erhöht. Zudem werden die Grundgehälter anschließend noch um einen sogenannten Sockelbetrag von 17 Euro erhöht. Gleiches gilt auch für die Versorgungsempfänger/innen.
Die Anwärterbezüge werden ab 01.03.2012 um 1,2% sowie um einen Sockelbetrag von 6 Euro erhöht.
Die Besoldungserhöhung wird mit den Bezügen für den Monat März bzw. August 2012 ausgezahlt.
Die neuen Gehaltstabellen ab 01.03./01.08.2012 finden Sie hier.