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Einmalzahlung 2011

Artikel 19. Juli 2011

Einmalzahlung 2011

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung (BVAnpGBW) wird zum Abrechnungsmonat August 2011 eine sozial gestaffelte Einmalzahlung an Beamte/Beamtinnen, Richter/innen und Versorgungsempfänger/innen gezahlt, sofern

  • bei Besoldungsempfängern: im Monat April 2011 ein Anspruch auf Besoldung
  • bei Versorgungsempfängern: am 01.04.2011 auf Versorgungsbezüge

bestanden hat. Die Beträge nehmen mit der Höhe der Besoldungsgruppe ab; Näheres finden Sie hier. Versorgungsempfänger/innen erhalten diese Beträge gekürzt entsprechend ihrem Ruhegehalts- bzw. Anteilssatz.
An Empfänger von Amtsbezügen oder Beamte der Landesbesoldungsordnung B und vergleichbar hohen anderen Besoldungsgruppen wird keine Einmalzahlung gewährt.