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Heilfürsorge – Keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab 01.01.2015

Artikel 08. Januar 2015

Heilfürsorge – Keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab 01.01.2015

Wie bereits unter unserer Rubrik „Aktuelles“ am 04.11.2014 mitgeteilt, möchten wir aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hinweisen, dass die zum 01.07.2014 für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie technische Beamtinnen und Beamte der Landesfeuerwehrschule eingeführte Krankenversichertenkarte auch nach dem 01.01.2015 gültig bleibt.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen werden bei den sonstigen Kostenträgern wie z.B. der Heilfürsorge weiterhin nur Krankenversichertenkarten ohne Lichtbild ausgegeben. Dem gegenüber können gesetzlich Krankenversicherte ab dem 01.01.2015 nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte den Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen, da deren alte Chipkarten ohne Lichtbild dann ungültig werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.