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Änderungen in der Steuerformel (Programmablaufplan) zur Lohnsteuerberechnung 2015

Artikel 20. Januar 2015

Änderungen in der Steuerformel (Programmablaufplan) zur Lohnsteuerberechnung 2015

Seit 2010 sind die vom Arbeitnehmer erbrachten Vorsorgeaufwendungen für seine Rentenversicherung bzw. für seine Kranken- und Pflegeversicherung in erhöhtem Umfang steuermindernd zu berücksichtigen. Dies nicht nur im Veranlagungsverfahren, sondern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren. Der Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung (auch als Steuerformel bezeichnet) beinhaltet deshalb pauschale Beitragssätze zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Änderungen im Sozialversicherungsrecht ab 2015 führen zu einer Anpassung dieser Beitragssätze in der Steuerformel. Da es mehrere Änderungen gibt und weiterhin die individuelle Höhe des Entgelts bzw. die individuellen Steuermerkmale mitspielen, können die Auswirkungen unterschiedlich ausfallen. Im Regelfall vermindert sich der Steuerabzug, wenn auch teilweise nur um Centbeträge, gegenüber dem Jahr 2014.