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Anhebung der Entgelte für die Beschäftigten nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Artikel 25. März 2010

Anhebung der Entgelte für die Beschäftigten nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Mit Wirkung vom 1. März 2010 erhöhen sich die Tabellenentgelte (einschließlich des Entgelts aus einer individuellen Zwischen- bzw. Endstufe) im Bereich des TV-L um 1,2 v.H. Damit wird die zweite Stufe der Tarifeinigung vom 1. März 2009 umgesetzt.
Die entsprechende Tabelle finden Sie hier.