Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2015 der Auszahlung von Abschlagszahlungen an die Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Landes sowie an die Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld nach Maßgabe des Gesetzentwurfs über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/2016 /(BVAnpGBW 2015/2016) unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung erstmals mit den Bezügen für den Monat Juli 2015 zugestimmt. Soweit im Gesetzentwurf eine Anpassung ab dem 1. März 2015 vorgesehen ist, hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags zudem der rückwirkenden Gewährung der gemäß dem Gesetzentwurf für die Monate März, April, Mai und Juni 2015 erhöhten Bezüge in Form von Abschlagszahlungen zugestimmt.