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Ausscheiden aus der Versicherungspflicht und Eintritt in die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 01.01.2007

Artikel 19. Januar 2007

Ausscheiden aus der Versicherungspflicht und Eintritt in die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 01.01.2007

Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz –GKV-WSG), kurz: Gesundheitsreformgesetz, sieht u.a. auch eine Verschärfung der Regelung über den Eintritt der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) vor.

Danach sollen Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der JAE-Grenze liegt, nur noch dann krankenversicherungsfrei sein, wenn sie in drei aufeinanderfolgenden Jahren die JAE-Grenze überschritten haben.

Für diese Neuregelung ist ein rückwirkendes In-Kraft-Treten zu einem noch nicht endgültig feststehenden Stichtag (voraussichtlich der Tag der 3. Lesung des GKV-WSG im Bundestag, d.h. vermutlich der 1. oder 2. Februar 2007) vorgesehen.
Dies würde bedeuten, dass die Mitgliedschaft bei der bisherigen (Pflicht-)Krankenkasse zwingend vor diesem Stichtag gekündigt werden muss, um sich die Möglichkeit zu erhalten, noch nach der bisher geltenden Regelung und damit bereits ab dem Jahr 2007 rechtswirksam zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wechseln zu können.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft nach dem 31. Januar 2007 wegen der vorgesehenen rückwirkenden Stichtagsregelung voraussichtlich keinen Bestand hätte.
In diesem Fall würde zunächst eine freiwillige Versicherung bei der bisherigen Krankenkasse bestehen und ab dem beabsichtigten allgemeinen In-Kraft-Treten des Gesetzes (01.04.2007) die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder aufleben.