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Auswirkungen des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung auf das Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg

Artikel 03. Juli 2008

Auswirkungen des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung auf das Beihilferecht des Landes Baden-Württemberg

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 25.06.2008, Az.: 1-0374.3-05/25 eine Vorgriffsregelung auf die vorgesehene Anpassung der Beihilfeverordnung getroffen. Danach sollen die Änderungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Vorgriff auf eine vorgesehene Anpassung der Beihilfeverordnung zum 01.07.2008 wirkungsgleich umgesetzt werden.

Die Vorgriffsregelung finden Sie hier.