Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 25.06.2008, Az.: 1-0374.3-05/25 eine Vorgriffsregelung auf die vorgesehene Anpassung der Beihilfeverordnung getroffen. Danach sollen die Änderungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Vorgriff auf eine vorgesehene Anpassung der Beihilfeverordnung zum 01.07.2008 wirkungsgleich umgesetzt werden.
Die Vorgriffsregelung finden Sie hier.