Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz – PSG II – wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dadurch kommt es zum 01.01.2017 zu einer Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Diese Änderungen wirken sich auch auf die Beihilfeleistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit aus. Bitte übersenden Sie uns eine Kopie des neuen Einstufungsbescheides Ihrer Pflegeversicherung, aus dem der neue Pflegegrad ab 01.01.2017 hervorgeht, sobald er Ihnen vorliegt.
Die Anweisung von Pflegegeldzahlungen (Abschlagszahlungen) nach bisherigen Pflegestufen haben wir wegen der neuen Pflegegrade zunächst bis 31.12.2016 begrenzt. Neue Abschlagszahlungen auf Pflegegeld werden wir selbstverständlich so schnell wie möglich wieder veranlassen.