Vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung wird mit den Bezügen für den Monat Mai 2009 folgende Bezügeerhöhung/Einmalzahlung ausgezahlt:
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Die Grundgehälter der Beamtinnen/Beamten und Richter/innen werden zum 01.03.2009 um einen Sockelbetrag i.H.v. 40 Euro erhöht. Zusätzlich und zeitgleich werden die um den Sockelbetrag erhöhten Grundgehaltssätze, Amtszulagen etc. und der Familienzuschlag linear um 3 v.H. erhöht. Die Bezügeerhöhung fällt für Versorgungsempfänger/innen niedriger aus, weil sich der sog. Anpassungsfaktor von 0,97292 auf 0,96750 ermäßigt.
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Für die Monate Januar und Februar 2009 erhalten Beamtinnen/Beamte (außer Anwärter/innen) und Richter/innen insgesamt eine Einmalzahlung i.H.v. 40 Euro. Versorgungsempfänger/innen erhalten diesen Betrag gekürzt entsprechend ihrem Ruhegehalts- bzw. Anteilssatz.
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Die Anwärtergrundbeträge werden zum 01.03.2009 um einen Sockelbetrag i.H.v. 60 Euro erhöht.