Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter erhalten den Zuschuss zum JobTicket BW erstmals mit ihren Februar-Bezügen rückwirkend zum 1. Januar 2016. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht der Zuschuss zum JobTicket BW mit ihren Januar-Gehältern 2016 zu. Somit werden die Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter auf der Bezügemitteilung für Januar 2016 den Zuschuss leider vergeblich suchen. Sie finden stattdessen folgenden Hinweis: „JobTicket BW bestellt? – Zuschusszahlung erfolgt frühestens mit Ihren Februar-Bezügen“.
Warum ist das so? Der Einstieg ins JobTicket BW war doch zum 1. Januar 2016 versprochen! Und seit dem 16. November kann man das JobTicket BW bereits bestellen.
Richtig. Stimmt. Genau da liegt die Ursache. Den Beteiligten war es wichtig, Ihnen eine Bestellung des Jobticket BW für eine Fahrberechtigung ab 01. Januar 2016 solange wie möglich anzubieten. Die Verkehrsverbünde haben daher die Online-Bestellung des JobTicket BW seit dem 16.11.2015 bis einschließlich 15.12.2015 eingerichtet. Der Zuschuss zum JobTicket BW kann jedoch erst ausgezahlt werden, wenn der Antrag beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) vorliegt bzw. wenn die erforderlichen Daten durch den jeweiligen Verkehrsverbund elektronisch übermittelt wurden. Hierzu müssen die Daten nach der Bestellung entsprechend verarbeitet und aufbereitet sein. Der Rechenlauf für die Bezügezahlung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter wird allerdings beim LBV bereits am 15.12.2015 abgeschlossen. Wie Sie ersehen können, überschneiden sich die Termine. Die erforderlichen Daten der Verbünde können daher nicht mehr rechtzeitig beim LBV verarbeitet werden.
Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.
Vielen Dank!
Ihr JobTicket BW-Team