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Das ELENA-Verfahren wurde eingestellt

Artikel 17. Januar 2012

Das ELENA-Verfahren wurde eingestellt

Durch das Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises vom 23.11.2011 (Bundesgesetzblatt S. 2298 vom 02.12.2011) wurde das ELENA-Verfahren eingestellt. 

Die elektronische Meldepflicht für den Arbeitgeber ist entfallen und alle gespeicherten ELENA-Daten werden gelöscht.