Durch das Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises vom 23.11.2011 (Bundesgesetzblatt S. 2298 vom 02.12.2011) wurde das ELENA-Verfahren eingestellt.
Die elektronische Meldepflicht für den Arbeitgeber ist entfallen und alle gespeicherten ELENA-Daten werden gelöscht.