Der Europäische Gerichtshof hat am 19.06.2014 seine Entscheidung in den Rechtssachen C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 wegen altersdiskriminierungsfreier Besoldung bekanntgegeben.
Die Entscheidung des EuGH hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen für die Beamten des Landes. Der EuGH hat in seiner Entscheidung lediglich Fragen des Verwaltungsgerichts Berlin zum dortigen Besoldungsrecht bzw. zum Besoldungsrecht des Bundes beantwortet. Es bleibt daher zunächst abzuwarten, welche Urteile das Verwaltungsgericht Berlin und ggf. daran anschließend die höheren Instanzen fällen werden. Vergleichbare Rechtsfragen liegen auch bereits beim Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor. Bis dahin werden alle hier anhängigen Widersprüche weiterhin ruhend gestellt, so dass für die Betroffenen keine Nachteile entstehen.